Rückblick: Wissenschaftliche Tagung

Ideengeschichte – Täterschaft – Aufarbeitung

Die badischen und württembergischen Anstalten und die NS-„Euthanasie“-Verbrechen

Vor 75 Jahren, im Januar 1940, begann die zentrale, planmäßige Ermordung von 10.654 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Grafeneck. Die wissenschaftliche Tagung „Ideengeschichte – Täterschaft – Aufarbeitung“ am 25. Juni 2015 in Stuttgart beleuchtete die Geschichte der NS-„Euthanasie“-Verbrechen.
Die meisten der 10.654 Opfer, die 1940 in Grafeneck auf der Schwäbischen Alb ermordet wurden, stammten aus vierzig Anstalten in Baden, Württemberg und Hohenzollern.

Die wissenschaftliche Tagung, die gemeinsam von der Gedenkstätte Grafeneck, dem Haus der Geschichte, der Landeszentrale für politische Bildung und dem Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg veranstaltet wurde, beleuchtete die Geschichte dieses und weiterer „Euthanasie“-Verbrechen der Nationalsozialisten aus verschiedenen Blickwinkeln.

  • Wie wurden die Ideen der Eugenik im Deutschen Reich ausgeprägt?
  • Was sind die Unterschiede zur Entwicklung im restlichen Europa?
  • Welche Pläne verfolgten die zuständigen Behörden und die Anstalten vor Ort mit den „Euthanasie“-Programmen?
  • Welche Schlüsse lassen sich aus der juristischen Aufarbeitung dieser NS-Verbrechen ziehen?

RÜCKBLICK

Etwa einhundert Interessierte fanden sich zur Tagung „Ideengeschichte – Täterschaft – Aufarbeitung“ im Haus der Geschichte in Stuttgart ein.

Nach einem Grußwort des Direktors des Hauses der Geschichte Dr. Thomas Schnabel, der auf die besondere Bedeutung des Themas für aktuelle Fragestellungen hinwies, gab Thomas Stöckle, Leiter der Gedenkstätte Grafeneck, einen kurzen Überblick zur Geschichte der „Euthanasiemorde“ auf der Schwäbischen Alb.


Diskussion nach einem der Vorträge: Das Publikum brachte Fragen, aber auch eigene Rechercheerfahrungen zum Thema ein. Foto LpB

An der Veranstaltung nahm nicht nur Fachpublikum teil. Auch viele freiwillig Engagierte, die sich für die Erinnerung an die Verbrechen einsetzen, sowie Schüler- und Studierendengruppen waren zu der Tagung gekommen. Das Interesse des Publikums zeigte sich auch in den Fragerunden jeweils im Anschluss an die insgesamt vier Vorträge des Nachmittags. Neben Verständnis- und Detailfragen kamen vielfältige Erfahrungen aus der immer noch schwierigen Erinnerungsarbeit zur Sprache..

Das Podiumsgespräch „Die NS-„Euthanasie“-Verbrechen.  Erinnerungskultur und Aktualität“ am Abend war mit in der professionellen Erinnerungsarbeit und Forschung Tätigen breit besetzt.


Im Zentrum des Podiumsgesprächs stand die Erinnerung an die NS-„Euthanasie“-Verbrechen heute. Von links nach rechts: Thomas Stöckle, Dr. Maike Rotzoll, Prof. Dr. Paul Weindling, die Moderatorin Dr. Susanne Kaufmann, Friedhilde Rißmann-Schleip und Dr. Thomas Müller.

Die Diplomsozialarbeiterin Friedhilde Rißmann-Schleip berichtete von ihren Erfahrungen aus ihrer Arbeit in der Freiburger Hilfsgemeinschaft. Im dort gegründeten Arbeitskreis „NS-Euthanasie und Ausgrenzung heute“ befassen sich engagierte Psychiatrieerfahrene, Bürgerhelfer, Studierende, Sozialarbeiter und Angehörige von Betroffenen mit der Geschichte der NS-„Euthanasie“ und aktuellen Fragen um Reproduktionsmedizin und Diskriminierung. Frau Rißmann-Schleip schilderte die großen Hürden, die ehrenamtlich Engagierte zu überwinden hätten, wenn sie Auskünfte in Archiven oder Kliniken erhalten wollten. Häufig werde man unter Verweis auf den Datenschutz abgewiesen oder das Anliegen nachrangig behandelt, da man kein professioneller Historiker sei.

Auch Professor Paul Weindling, der an der Oxford Brookes University zu den NS-„Euthanasie“-Verbrechen forscht, wies auf die Schwierigkeiten mit dem Datenschutz hin. Seiner Ansicht nach würde dieser von den Archiven allzu oft vorgeschoben, um die Herausgabe von Daten zu verhindern, schließlich seien zum Beispiel bei sehr jungen Opfern keine Nachkommen zu finden. Der Grundkonflikt von Persönlichkeitsrechten mit dem legitimen Interesse der Forschung aber auch von Nachkommen an der Geschichte ihrer Angehörigen, wurde auch von anderen Teilnehmern des Podiums mit Beispielen aus dem Forschungsalltag belegt. Eine prinzipielle Verweigerungshaltung von Archiven wäre ihr aber noch nie begegnet, sagte die Medizinhistorikerin Dr. Maike Rotzoll. Thomas Stöckle berichtete, wie er als Student für seine Magisterarbeit in einer Anstalt Nachforschungen anstellen wollte. Der Anstaltsleiter wäre froh gewesen, dass sich endlich jemand der Aufarbeitung des Themas annehmen wollte und hätte ihm sogar ungefragt das Fahrtgeld an der Kasse auszahlen lassen.
Professor Weindling berichtete zudem von seinen aktuellen Forschungen. Auch heute seinen immer noch Präparate aus der NS-Zeit in Unikliniken zu finden. Stelle sich dann heraus, dass diese aus NS-Menschenversuchen stammten, würden sie häufig möglichst schnell kremiert und eine weitere Erforschung der Provenienz damit erschwert. Dabei sei es doch wichtig die Präparate einzelnen Opfern zuzuordnen, um deren Leidensweg zu rekonstruieren und  ihrer würdig gedenken zu können. 

Das Podiumsgespräch behandelte nicht ausschließlich die Aufarbeitung der Verbrechen und Erinnerung an die Opfer. Es wurde auch danach gefragt, was man „an der Geschichte lernen“ könne, wie es Dr. Thomas Müller vom ZfP Südwürttemberg nannte. Im Hinblick auf aktuelle Debatten um Sterbehilfe oder Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hielten sich die Teilnehmer mit klaren Meinungsbeiträgen zurück. Friedhilde Rißmann-Schleip wies auf die immer noch ausgeprägte Diskriminierung von Behinderten und psychisch Kranken hin und sah hierin auch einen Grund für die sehr hohe Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen bei der Diagnose Trisomie. Eine Reduzierung des Menschen auf seinen ökonomischen Nutzen, wie sie es im Dritten Reich gegeben hatte, dürfe es nie wieder geben, darin waren sich die Teilnehmer einig.

Dr. Thomas Müller sprach sich vor diesem Hintergrund gegen eine weitergehende gesetzliche Regelung der Sterbehilfe aus. Die derzeitigen Möglichkeiten seien für die Ärzte ausreichend, um Patienten umfänglich zu unterstützen. Durch eine gesetzliche Regelung würde vielmehr die Frage aufgeworfen, ab wann ein Leben nicht mehr lebenswert sei und ein Klima erzeugt, in dem sich alte Menschen fragen müssten, ob sie ihren Angehörigen nicht nur noch zu Last fallen. Einzelbeispiele von schwer kranken Menschen, wie sie in den Medien immer wieder verwendet werden, würden die Diskussion so in die Irre führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Tagung und Podiumsgespräch am Abend auf eine gute Resonanz gestoßen sind. Die Referentinnen und Referenten waren beeindruckt von den vielen fundierten Nachfragen des Publikums und der regen Beteiligung, die den Abend länger werden ließ als ursprünglich geplant. Hieran zeigt sich nicht nur die Aktualität des Themenfeldes, sondern auch, dass die NS-„Euthanasie“-Verbrechen vielfach Spuren hinterlassen haben, die heute in vielen Familien Baden-Württembergs Anlass zu Nachforschungen geben und Trauer angesichts der Erkenntnisse auslösen. Die ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie die  Institutionen  leisten auch auf diesem Feld der Erinnerungskultur einen wichtigen Beitrag für die Menschen in Baden-Württemberg und darüber hinaus.

Vorträge und Referierende:

Vortrag I:
Von der Eugenik zu „Euthanasie“ und Menschenversuchen.
Ein deutscher Sonderweg?!

Prof. Dr. Paul Weindling, Oxford Brookes University

Vortrag II:
„Aktion T4“ – der zentral organisierte Krankenmord und seine Umsetzung in der südwestdeutschen Peripherie

PD Dr. Maike Rotzoll, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Universität Heidelberg

Vortrag III:
Vor und nach der zentralen „Euthanasie“. Zur Funktion württembergischer Anstalten in dezentraler „Euthanasie“, Kriegsplanung und NS-Biopolitik

PD Dr. med. Thomas Müller, M.A., Forschungsbereich Geschichte und Ethik der Medizin, ZfP Südwürttemberg

Vortrag IV:
Die Aufarbeitung der NS-„Euthanasie“- Verbrechen durch die Strafjustiz: nationale und regionale Aspekte

Prof. Dr. jur. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie, Universität Tübingen
Dr. jur. Anika Burkhardt, Rechtsanwältin, Stuttgart


Eine Dokumentation der Tagung fasst die Vorträge der Referenten und die Beiträge bei dem Podiumsgespräch am Abend zusammen.

Tagungsdokumentation (Download als PDF)

Programm Flyer der Tagung (Download als PDF)


Veranstalter:

Gedenkstätte Grafeneck – Dokumentationszentrum
Die Gedenkstätte Grafeneck auf der Schwäbischen Alb ist mit mehr als 20.000 Besucherinnen und Besuchern im Jahr einer der zentralen Anlaufpunkte für das Gedenken und die Erinnerung an die Opfer der NS-„Euthanasie“-Verbrechen. Am historischen Ort vereint sie Bildungs- und Forschungsarbeit.
www.gedenkstaette-grafeneck.de

Haus der Geschichte Baden-Württemberg
Mit einer Dauerausstellung sowie wechselnden Sonderausstellungen lässt das HdG die Geschichte Südwestdeutschlands lebendig werden. Durch innovative Konzepte der  Geschichtsvermittlung wird das Museum zum Erlebnisraum und lädt zum Mitmachen ein.
Zudem betreut das HdG sechs dezentrale Ausstellungen an historischen Orten in ganz Baden-Württemberg.
www.hdgbw.de

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Der Fachbereich Gedenkstättenarbeit unterstützt die vorwiegend ehrenamtlich geleistete Forschungs- und Vermittlungsarbeit an den mehr als siebzig Gedenkstätten in Baden-Württemberg. Der Fachbereich gibt Publikationen heraus, bietet Fortbildungen an, betreut das Portal  www.gedenkstaetten-bw.de und koordiniert die Fördermittel des Landes.

Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg
Der Forschungsbereich Geschichte der Medizin widmet sich einem breiten Themenspektrum des 18. bis 20. Jahrhunderts. International vergleichende historische Forschung oder ethische Fragen zur Psychiatrie des Nationalsozialismus sind Teil dessen. Zudem koordiniert
der Bereich die Arbeit des württembergischen Psychiatriemuseums sowie die historische Forschung der ZfP im Bundesland.
www.forschung-bw.de/history.html

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