Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG)

Die Gedenkstätten in Baden-Württemberg haben sich 1995 zur Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten (LAG) zusammengeschlossen. Damals umfasste die LAG weniger als 20 Gedenkstätten.

In der Zwischenzeit hat der Verbund einen deutlichen Zuwachs erfahren. In der Arbeitsgemeinschaft sind heute mehr als 80 Gedenkstätten vertreten. Auch Gedenkstätteninitiativen haben sich der Organisation angeschlossen, die sich inzwischen Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg nennt.

Die LAGG trifft sich einmal im Jahr zur Delegiertenversammlung im Tagungszentrum der LpB, im Haus auf der Alb in Bad Urach zum Austausch. Alle zwei Jahre wählen die Delegierten aus ihrer Mitte heraus den Sprecherrat. Dieses Gremium vertritt die Anliegen der Gedenkstätten im Land.

Die Präambel der Geschäftsordnung der LAGG beschreibt die Aufgaben, denen sich die LAGG und ihrer Mitgliedsgedenkstätten und -gedenkstätteninitiativen verpflichtet sehen:
Erinnerung an Unterdrückung, an Verfolgung, Ermordung und Vernichtung von Menschen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus zählt zu den wesentlichen Bestandteilen unserer politischen Kultur.

Die Erinnerung an Widerstand und die Verweigerung gegenüber dem nationalsozialistischen Verbrecherregime ist unverzichtbarer Teil der Erziehung zu Demokratie und Achtung der Menschenwürde. Orte, die mit Spuren des historischen Geschehens unter dem Nationalsozialismus konfrontieren oder mit solchen geschichtlichen Vorgängen verbunden sind, eignen sich in besonderer Weise als Veranschaulichungspunkte für Erinnerung. Solche Stätten können durch sinnliche Wahrnehmung Wissen und Einsicht vermitteln und bieten Raum für Trauer und Gedenken.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) fördert die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen in Baden-Württemberg, die die Erinnerung an Verfolgung und Widerstand während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft als ein Zentrales Element ihrer Arbeit verstehen.

Mitglieder in der LAGG können alle Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen werden, die sich bei ihrer Tätigkeit von folgenden Grundsätzen leiten lassen:

  • Gedenken und Erinnerung an das Leiden der Opfer von Verfolgung und Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime;
  • Verständigung und Versöhnung mit den Völkern, die unter dem Nationalsozialismus gelitten haben;
  • Eintreten gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus;
  • Förderung des Gesprächs zwischen Zeitzeugen und Nachlebenden über ihre Erfahrung aus Geschichte und Politik mit dem Ziel einer neuen Dialogfähigkeit;
  • Vermittlung demokratischer Werte und Förderung demokratischen Handelns.

Die LAGG vertritt gemeinsame Interessen Ihrer Mitglieder gegenüber dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen. Die LAGG kooperiert über die Landesgrenzen hinaus mit Einrichtungen, Organisationen und Verbänden, die vergleichbare Zielsetzungen haben

 

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