Historische ErinnerungsstätteHistorische MuseenPolitische Verfolgung

Landgericht Stuttgart





Die Strafjustiz spielte eine große Rolle bei der Durchsetzung der NS-Gewaltherrschaft. Die im Januar 2019 eröffnete Dauerausstellung im Landgericht Stuttgart dokumentiert, wie das
Stuttgarter Sondergericht, Strafsenate des Oberlandesgerichts und der Volksgerichtshof von 1933 bis 1945 NS-Gegner:innen verfolgten und eine kritische Öffentlichkeit unterdrückten.
Auch bei Bagatelldelikten drohte die Todesstrafe. Drei Stelen vor dem Landgericht informieren über die 423 Menschen, die im Lichthof des alten Justizgebäudes durch das Fallbeil starben.
Ein Luftangriff zerstörte 1944 den 1879 erbauten Justizpalast. Die Ausstellung im 1956 erbauten Landgerichtsgebäude nimmt nicht nur die NS-Richter in den Blick, ein Erinnerungsort ist
auch den jüdischen Jurist:innen aus dem Landgerichtsbezirk Stuttgart gewidmet, die von den Justizbehörden und der Gestapo entrechtet, vertrieben und ermordet wurden.

Anschrift / Kontaktdaten

Standort der Gedenkstätte:
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70173 Stuttgart


Träger der Einrichtung
Haus der Geschichte Baden-Württemberg

Kontakt
Haus der Geschichte Baden-Württemberg
Urbansplatz 2
70182 Stuttgart
besucherdienst@remove-this.hdgbw.de
www.hdgbw.de


Öffnungszeiten/Eintritt
Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr
Eintritt frei

Angebote
Führungen nach Vereinbarung

Besuchsmöglichkeiten in der Nähe

  • „Hotel Silber“
  • Haus der Geschichte Baden-Württemberg

Publikationen

  • Fritz Endemann: Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen. Die NS-Justiz und ihre Hinrichtungsstätten in Stuttgart und Bruchsal 1933–1945, in: Schwäbische Heimat 67 (2016), H. 4, S. 431–440.
  • Haus der Geschichte Baden-Württemberg (Hrsg.): NS-Justizin Stuttgart. Ausstellungskatalog, Stuttgart 2019



Zurück
Cookieeinstellungen
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, eine komfortable Nutzung diese Website zu ermöglichen. Einige Cookies werden ggf. für den Abruf eingebetteter Dienste und Inhalte Dritter (z.B. YouTube) von den jeweiligen Anbietern vorausgesetzt und von diesen gesetzt. Gegebenenfalls werden in diesen Fällen auch personenbezogene Informationen an Dritte übertragen. Bitte entscheiden Sie, welche Kategorien Sie zulassen möchten.