Grundsätze für die Förderung von Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg
Grundsätze für die Förderung
von Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg
vom 01.06.2016
Grundsätze für die Förderung von Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen
Inhalt:
- Gedenkstätten - Teil der politischen Kultur Baden-Württembergs
- Charakteristik der Gedenk- und Erinnerungsstätten (Geltungsbereich)
- Grundlagen der Förderung
- Ziele der Förderung
- Formen der Förderung
- Beirat
- Verfahrensregelungen
- Förderungs- und Finanzierungsart
- Antragstellung und Zuwendungsverfahren bei institutioneller Förderung
- Abrechnung bei institutioneller Förderung
- Antragstellung und Zuwendungsverfahren bei Projektförderung
- Abrechnung bei Projektförderung
- Festlegung von Förderschwerpunkten
- Förderfähige Projektmaßnahmen
- Angebote der historisch-politischen Bildung
- Pädagogische Maßnahmen
- Didaktische Hilfsmittel
- Gedenkstättenpädagogische Materialien
- Sicherung der wissenschaftlichen Grundlagen
- Wissenschaftliche Forschung und Dokumentation
- Konservatorische Maßnahmen
- Eigene Ausstellungen
- Seminare und Fachtagungen
- Bedeutende Einzel- und Gemeinschaftsprojekte
- Ausschluss von der Förderung
- Angebote der historisch-politischen Bildung
- Inkrafttreten
Bis zum 1. Oktober 2023 müssen die Anträge für die Projektförderung 2024 beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein.
Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet am 24.11.2023.
Anträge können eingereicht werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Abt. 3 Demokratisches Engagement
Fachbereich Gedenkstättenarbeit
Lautenschlagerstr. 20
70173 Stuttgart
Fax: 0711-164099 763
Email: gedenkstaettenarbeit@ lpb.bwl.de
Sie können die Antragsformulare auch hier online abrufen.