Zuschüsse zu Gedenkstättenfahrten
Für die Förderung von Gedenkstättenfahrten ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zuständig. Es fördert Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, wenn sie den Kriterien ihrer Richtlinie entsprechen.
Anträge können bis sechs Wochen vor der Fahrt formlos unter Angabe des Zielorts, Datums, pädagogischen Rahmens sowie der Klassen- bzw. Jahrgangsgruppe gestellt werden.
Die Antragsformulare können auf dieser Internetseite (unter Zwischenüberschrift „Anträge für Maßnahmen zur Förderung der Jugendbildung“) heruntergeladen werden:
Die Gedenkstättenfahrtenförderung beruht auf einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Förderung der Jugendbildung.
Zuständig für Ihren Antrag sind folgende Stellen:
Für Schulen | Für die außerschulische Jugendarbeit |
Regierungspräsidium Stuttgart | Regierungspräsidium Stuttgart |
Regierungspräsidium Karlsruhe | Regierungspräsidium Karlsruhe Dienstgebäude Schlossplatz 1-3 |
Regierungspräsidium Freiburg 79098 Freiburg | Regierungspräsidium Freiburg Bissierstraße 7 |
Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 20 Regierungspräsidium | Regierungspräsidium Tübingen www.rp-tuebingen.de Regierungspräsidium |