Symposium: "Leben und Wirken von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer / Auschwitzprozess"

Die Georg Elser Gedenkstätte Königsbronn in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und dem Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie veranstalten ein Symposium über „Das Leben und Wirken von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer sowie über den Auschwitzprozess“

Samstag den 26. Oktober in Königsbronn

Fritz Bauer, Sohn jüdischer Eltern, wurde 1903 in Stuttgart geboren. Im Anschluss an den Besuch des dortigen Eberhard-Ludwig-Gymnasiums studierte er in Heidelberg, München und Tübingen Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre. Nach seiner Promotion wurde Bauer 1930 jüngster Amtsrichter im Deutschen Reich am Amtsgericht Stuttgart.

Bereits 1920 trat er der SPD bei und wurde Vorsitzender der Ortsgruppe „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“, einer zwar überparteilichen, aber von der SPD getragenen Republikschutz-Organisation. Im Zusammenhang mit der Planung eines Generalstreiks gegen die Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurde Bauer acht Monate lang im KZ Heuberg inhaftiert. Aufgrund des am 7.April 1933 erlassenen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurde er als jüdischer Sozialdemokrat aus dem Staatsdienst entlassen.  Bauer floh 1936 nach Dänemark von wo er im Oktober 1943 vor der drohenden Deportation nach Schweden flüchten konnte. Nach 1945 nahm er  Kontakt mit alten Parteifreunden aus Stuttgart auf, allen voran Kurt Schumacher.

Sein Ziel war es, sich am demokratischen Wiederaufbau der jungen Bundesrepublik zu beteiligen und die Kriegsverbrecher des Nationalsozialismus vor Gericht zu stellen.  Schließlich konnte er 1949 wieder nach Deutschland zurückkehren. Er war erst Landesgerichtsdirektor, danach Generalstaatsanwalt in Brauschweig und  von 1956 an Generalstaatsanwalt am Landgericht in Frankfurt am Main.  Als Ankläger in den sogenannten Remer–Prozessen gelang es ihm 1952, die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 zu rehabilitieren.

In Frankfurt schob er einen der größten Prozesse der Nachkriegsgeschichte gegen die Mitglieder der ehemaligen Lagermannschaft in Auschwitz, den Auschwitz-Prozess und seine Folgeprozesse (1963-1981), an. Er gab den entscheidenden Anstoß zur Ergreifung des SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann in Buenos Aires durch den israelischen Geheimdienst Mossad. Noch kurz vor seinem Tod leitete er Ermittlungen gegen die Schreibtischtäter der „Euthanasie“ ein, diese wurden jedoch später eingestellt.

Das sogenannte Dreher-Gesetz, einen Zusatz an unscheinbarer Stelle im Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) § 50 II, hatte Auswirkungen auf die Milderung einer Verurteilung von  Gehilfen einer Straftat. Gehilfen konnten demnach nicht mehr als Täter verurteilt werden, wenn sie selbst nicht aus niedrigen Beweggründen oder Täterwillen gehandelt haben. Somit konnten NS-Gehilfen strafrechtlich nicht mehr belangt werden konnten, da die Verhängung einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 15 Jahren am 8. Mai 1960 verjährt war. Am 1. Mai 1968 wurde das Gesetz im Bundestag einstimmig beschlossen, die weitreichenden Konsequenzen für die Verurteilung von NS-Verbrechern blieben unberücksichtigt. Dies  und die Einführung der Notstandgesetze am 30. Mai 1968 waren Rückschläge für  Bauer. Am 1. Juli 1968 wurde Fritz Bauer tot in seiner Wohnung aufgefunden.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Nähere Informationen und das Programm

Link zum Symposium auf der Homepage der Gemeinde Königsbronn


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